Trotz anhaltender Bedenken Verzicht auf Rekurs gegen den Gestaltungsplan Thurgauerstrasse

Am 18. Mai 2022 hat der Stadtrat die kommunale Festsetzung und teilweise Nicht-Genehmigung des Gestaltungsplans Thurgauerstrasse Teilgebiete A und C-F Wohnen/Gewerbe veröffentlicht (link; link auf den Entscheid der Baudirektion). Die Rekursfrist beträgt 30 Tage, d.h. dauert bis zum 17. Juni 2022

Am 1. Juni 2022 hat der Gemeinderat der Stadt Zürich entschieden, auf einen Rekurs gegen die teilweise Nicht-Genehmigung durch die Baudirektion zu verzichten (link).

Die Mitglieder der IG Grubenacker haben an einer ausserordentlichen Versammlung am 12. Juni 2022 die Gründe pro und contra einen Rekurs aus der Nachbarschaft beraten. Gründe dafür gibt es ausreichend, wie die mittlerweile doch schon mehrjährige Diskussion und die teilweise Nicht-Genehmigung durch den Kanton zeigt.

Im Vordergrund der Diskussion standen drei Themen:

Lärmproblematik. Wie andere blockierte Bauvorhaben (vgl. z.B. NZZ vom 11. Juni 2022 – link) liegt auch der Gestaltungsplan Thurgauerstrasse an einer vielbefahrenen Strasse an der die Lärmschutzgrenzwerte nicht eingehalten werden. Juristisch ist aber nicht der Gestaltungsplan, sondern erst die darauf folgende Baubewilligung anfechtbar. Dies ist insbesondere problematisch, als der Stadtrat beabsichtigt, die Baurechte an Konsortien von kleineren Genossenschaften zu vergeben. Sind diese dann finanziell in der Lage, langwierige Rekursverfahren zu bewältigen?

Fehlender Bericht der Legislative zu den Einwänden. Der Gemeinderat hat sich nicht im Detail mit den Einwendungen zum den Gestaltungsplan befasst. Insbesondere hat er keinen unabhängigen Bericht dazu erstellt. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom Februar 2021 wäre ein solcher Bericht aber nötig (link). Ein Rekurs mit dieser Begründung würde die Inkraftsetzung des Gestaltungsplans zwar verzögern, inhaltlich aber nichts bewirken.

Entwicklungsdruck auf die bestehende Siedlung. Die in der IG Grubenacker organisierten Anwohner:innen haben von allem Anfang an bemängelt, dass der Betrachtungsperimeter für den Gestaltungsplan Thurgauerstrasse nicht auf das ganz Gebiet zwischen Bahnlinie und Thurgauerstrasse ausgedehnt wurde. Sie haben auf den Entwicklungsdruck hingewiesen, der erst durch die Planungsdynamik entstanden ist. Dieser treibt mittlerweile Auswüchse, die mit kluger und vorausschauender Stadtplanung hätten vermieden werden können. Zwischenzeitlich sind auf mehreren Parzellen unter maximaler Ausnutzung Dutzende von Wohnungen im Höchstpreissegment entstanden. Bevor die erste preisgünstige Wohnung auf dem Gestaltungsplangebiet geplant ist, sahnen renditeorientierte Immobilienfirmen munter Planungsgewinne ab. Diese Entwicklung kann aber mit einem Rekurs gegen den Gestaltungsplan Thurgauerstrasse nicht aufgehalten werden.

Die Mitglieder der IG Grubenacker haben aus diesen Gründen daher grossmehrheitlich beschlossen, auf einen Rekurs gegen den Gestaltungsplan Thurgauerstrasse zu verzichten. Sie setzen darauf, dass der Stadtrat die im Abstimmungskampf zum Referendum gemachten Versprechen einhält (Beispiele: …begonnene Gespräche mit den Anwohner:innen fortsetzen….es muss ja nicht unbedingt alles gebaut werden, was vom Gestaltungsplan her möglich ist…). Und sie setzen auf die im Quartier entstandene Wohnbaugenossenschaft, welche die Gründung eines Konsortiums anstossen soll. Um so doch noch zu einer quartierverträglichen Überbauung zu kommen.