Das Leitbild Leutschenbach stammt aus dem März 2012. Es tut gut zu lesen, dass man damals an den Schattenwurf der Hochhäuser gedacht hat: „Die städtebaulich adäquate und standortgerechte Volumetrie ist nachzuweisen, der Schattenwurf auf die Umgebung zu beachten.“ Was ist wohl mit der standortgerechten Volumentrie gemeint? Möglichst grosse Gebäude und ein durchgängiger Riegel entlang der Grubenackerstrasse? Und bezieht sich der Schattenwurf auf ein Hochhaus, oder doch auf alle?
Weiter heisst es im Leitbild: „Licht ist als akzentuierendes Gestaltungselement gezielt einzusetzen.“ Indem die heutigen Anwohner in den Schatten gestellt werden?
Und: „Bezüglich des Lärmschutzes gelten entlang den Verkehrsachsen erhöhte Anforderungen. Die Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind entlang der SBB-Linie und den Gewässern zu erhalten respektive auszuweiten.“ Schöne Worte wenn man sich an die Beantwortung der Fragen zum Lärmschutz an der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 7. November 2016 erinnert. Dort hiess es, dass lediglich die Lärmbelastung im Planungsperimeter von Interesse sei. Um die „Beschallung“ mit Bahnlärm aufgrund des reflektierenden Riegels an der Grubenackerstrasse muss sich die SBB kümmern. Danke liebe Stadt!