Prekäre Ver- und Entsorgungssituation

Die Grubenackerstrasse ist schmal. Lastwagen können nur passieren, wenn das Trottoir frei ist. Wie soll das gehen, wenn der Verkehr zunimmt, weil das Fahrverbot gelockert wird?

Am 29. März publizierte das Tagblatt die Lockerung des Fahrverbots von heute „Zubringerdienst gestattet“ auf „Zubringerdienst und Anwohnerkarte 8052 gestattet“. Faktisch kann mit dieser Änderung jeder Inhaber einer Anwohnerkarte 8052 die Grubenackerstrasse als Abkürzung und Umgehung der chronisch überlasteten Kreuzung an der Binzmühlestrasse nutzen.

49 EinwohnerInnen aus dem Grubenackerquartier haben Einsprache gegen diese Lockerung des Fahrverbots erhoben. Ein schönes Zeichen für den guten Zusammenhalt im Quartier!

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Es ist eng – Grubenackerstrasse am Entsorgungstag – und hier soll das Fahrverbot gelockert werden?
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Frisch gedruckt, verpackt und frankiert. Die ersten 40 Couverts mit der vorbereiten Einsprache sind unterwegs an die Vereinsmitglieder. Der Rest wird direkt verteilt. Eine grosse Arbeit findet einen wichtigen Meilenstein. Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer!!!

Sonne im Winter

Zwei Wochen vor dem kürzesten Tag des Jahrs erreichen die Sonnenstrahlen die ersten Häuser an der Grubenackerstrasse vor 8.30 Uhr. Die anderen Häuser stehen im Schatten der Metropolitans, des Leutschentowers, des Airgate sowie der CS-Towers. Auf der Thurgauerstrasse benötigt man Geduld bis die Strahlen wärmen. Wir können uns lebhaft vorstellen, wie es sich auf der Grubenackerstrasse in ein paar Jahren anfühlt.

Blick von der Haltestelle Oerliker Hus zur Grubenackerstrasse, 8.30 Uhr, 9.12.2016
Thurgauerstrasse Stadt einwärts, 9.12.2016 um 8.30 Uhr
Thurgauerstrasse Stadt auswärts, 9.12.2016, 8.30 Uhr

Leitbild Leutschenbach

Das Leitbild Leutschenbach stammt aus dem März 2012. Es tut gut zu lesen, dass man damals an den Schattenwurf der Hochhäuser gedacht hat: „Die städtebaulich adäquate und standortgerechte Volumetrie ist nachzuweisen, der Schattenwurf auf die Umgebung zu beachten.“ Was ist wohl mit der standortgerechten Volumentrie gemeint? Möglichst grosse Gebäude und ein durchgängiger Riegel entlang der Grubenackerstrasse? Und bezieht sich der Schattenwurf auf ein Hochhaus, oder doch auf alle?

Weiter heisst es im Leitbild: „Licht ist als akzentuierendes Gestaltungselement gezielt einzusetzen.“ Indem die heutigen Anwohner in den Schatten gestellt werden?

Und: „Bezüglich des Lärmschutzes gelten entlang den Verkehrsachsen erhöhte Anforderungen. Die Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind entlang der SBB-Linie und den Gewässern zu erhalten respektive auszuweiten.“ Schöne Worte wenn man sich an die Beantwortung der Fragen zum Lärmschutz an der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 7. November 2016 erinnert. Dort hiess es, dass lediglich die Lärmbelastung im Planungsperimeter von Interesse sei. Um die „Beschallung“ mit Bahnlärm aufgrund des reflektierenden Riegels an der Grubenackerstrasse muss sich die SBB kümmern. Danke liebe Stadt!

Teilrevision BZO wurde am 30.11.2016 verabschiedet

Der Gemeinderat von Zürich hat in seiner Sitzung vom 30. November 2016 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) verabschiedet. Zunächst muss jetzt die kantonale Baudirektion die Revisionsvorlage genehmigen. Zudem gibt es eine Referendumsfrist.

Betroffen von der Teilrevision der BZO ist das Gebiet Thurgauerstrasse West, weil für den Bau des Schulhaus die entsprechende Zone ausgeschieden werden muss.