Pathologische Ausnützungsziffer

Der Gestaltungsplan Thurgauerstrasse West sieht eine Ausnützungsziffer von gegen 300% vor. Der Vergleich mit Wohnbausiedlungen der Stadt Zürich aus den letzten Jahren zeigt: Es handelt sich um ein Projekt im Problembereich! Wir sehen Spielraum nach unten und fordern eine Ausnützung von 130 – 150%. Wir befinden uns am Stadtrand, nicht in der Innenstadt. Sind die „unrentablen“ Nutzungen, Grünflächen und Strassenräume leere Versprechen? Die versprochene Lebensqualität für Zürich zwar ein Ziel, aber nicht für Seebach?

Ausnützung der Zürcher Wohnsiedlungen

Schweizweit sind die Gemeinden im Rahmen des Raumplanungsgesetzes angehalten in den bestehenden Bauzonen zu verdichten. In der Stadt Zürich sind praktisch keine unbebauten Parzellen mehr zur Bebauung vorhanden und somit wird die bauliche Verdichtung massiv vorangetrieben. Dies manifestiert sich konkret im veröffentlichten Gestaltungsplan zum Perimeter Thurgauerstrasse West. Hier sieht der Gestaltungsplan eine phänomenale Dichte von 275% vor, die durch die Setzung von 5 Hochhäusern von einmal  70, zwei mal 60 und zwei mal 30 Metern im Zusammenhang mit weiteren 4-6 geschossigen Bauten zustande kommt. Im Rahmen der städtebaulichen Nachbarschaft empfinden die in unserem Verein organisierten Nachbarn die Hochhauslösung als extrem störend und schlagen eine Bebauung vor die ohne Hochhäuser auskommt und sich in Bezug auf die Dichte an der Mehrheit der städtischen Wohnbausiedlungen orientiert.  Deren mittlere Ausnützung beträgt ca. 135%. Zwischen 275% und 135% sehen wir einen beachtlichen Spielraum den es auszuloten gilt. Zusätzlich zeigen namhafte Städteplaner und auch IG-interne Analysen dass auch ohne Hochhäuser beachtliche Ausnützungsziffern erreicht werden können ohne bei der Wohnqualität Abstriche zu machen. Wieso also Hochhäuser die einerseits die Fernsicht aus unseren Naherholungsräumen immer mehr verbauen und die Fernsicht einigen wenigen Privilegierten überlassen die sich Wohnungen ab dem 8. Stockwerk auf kosten Vieler leisten können und andererseits zur arealinternen und nachbarlichen Beschattung führen? Fraglich sind diese Hochhäuser auch aus ökonomischer Sicht da sich Ihre Finanzierung im Rahmen der geltenden Richtlinien der Wohnbauförderung des Kantons schwerlich subventionieren lassen.

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