Prekäre Ver- und Entsorgungssituation

Die Grubenackerstrasse ist schmal. Lastwagen können nur passieren, wenn das Trottoir frei ist. Wie soll das gehen, wenn der Verkehr zunimmt, weil das Fahrverbot gelockert wird?

Am 29. März publizierte das Tagblatt die Lockerung des Fahrverbots von heute „Zubringerdienst gestattet“ auf „Zubringerdienst und Anwohnerkarte 8052 gestattet“. Faktisch kann mit dieser Änderung jeder Inhaber einer Anwohnerkarte 8052 die Grubenackerstrasse als Abkürzung und Umgehung der chronisch überlasteten Kreuzung an der Binzmühlestrasse nutzen.

49 EinwohnerInnen aus dem Grubenackerquartier haben Einsprache gegen diese Lockerung des Fahrverbots erhoben. Ein schönes Zeichen für den guten Zusammenhalt im Quartier!

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Es ist eng – Grubenackerstrasse am Entsorgungstag – und hier soll das Fahrverbot gelockert werden?
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